Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung muß insbesondere enthalten:
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Name und Anschrift der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigten, - 2.
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Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks nach Gemeinde, Ortsteil, Straße und Hausnummer sowie dem Liegenschaftskataster (Gemarkung, Flur, Flurstück), - 3.
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Grundbuchbezeichnung des zu teilenden Grundstücks mit Angabe der laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, - 4.
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Angaben darüber, ob das Grundstück bebaut ist oder ob seine Bebauung genehmigt ist, - 5.
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bei bebauten Grundstücken Angaben über die vorhandene Bebauung, soweit durch die Teilung Grundstücksflächen berührt werden, die für die Erfüllung von Abstandsanforderungen zur Verfügung stehen müssen, - 6.
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Bezeichnung des Grundstücksteils, der grundbuchmäßig abgeschrieben werden soll.