BauPÜAnO § 6 Bauvorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen

Anordnung über Bauvorlagen, bautechnische Prüfungen und Überwachung

(1) Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Abbruch baulicher Anlagen ist unter Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer

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die Benennung des Abbruchunternehmers,
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eine Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Abbruchvorganges mit Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen
beizufügen.

(2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.

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