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BaustellV § 3 Koordinierung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.

(1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.

(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator

1.
die in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren,
2.
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und
3.
eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.

(3) Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator

1.
die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren,
2.
darauf zu achten, daß die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
3.
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens, die sich auf die weitere Koordination auswirken, anzupassen oder anpassen zu lassen,
4.
die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und
5.
die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 020 KLs 17/22
3. April 2025
020 KLs 17/22 3. April 2025
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (7. Kammer) - 7 A 313/23
16. Februar 2024
7 A 313/23 16. Februar 2024
Urteil vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Zivilsenat) - 1 U 210/21
11. Januar 2023
1 U 210/21 11. Januar 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Augsburg - Au 5 S 19.1001
29. Juli 2019
Au 5 S 19.1001 29. Juli 2019
Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (1. Kammer) - 1 K 735/12.WI
2. Oktober 2013
1 K 735/12.WI 2. Oktober 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - 6 A 10141/09
28. April 2009
6 A 10141/09 28. April 2009
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss OWi 417/06
9. August 2006
1 Ss OWi 417/06 9. August 2006