Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
-
Umweltschutz, - 5.
-
Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken, - 6.
-
Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 7.
-
Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen, - 8.
-
Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recyclingmaterialien, - 9.
-
Durchführen von Probenahmen und Herstellen von Proben, - 10.
-
Anwenden von Regelwerken, - 11.
-
Anwenden von Labortechnik, - 12.
-
Durchführen von Messungen und Prüfungen, - 13.
-
Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, - 14.
-
Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten, - 15.
-
Betriebswirtschaft, Kundenorientierung, - 16.
-
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.