Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, - 4.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, - 6.
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Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben, - 7.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen, - 8.
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Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren, - 9.
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Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten, - 10.
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Ausführen von Holzarbeiten, - 11.
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Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten, - 12.
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Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen, - 13.
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Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle, - 14.
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Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser, - 15.
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Abdichten von Dächern, - 16.
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Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln, - 17.
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Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen, Qualitätskontrolle.