(1) Es werden gemäß § 25 der Handwerksordnung für eine Ausbildung in den Gewerben Nr. 1 Maurer und Betonbauer, Nr. 3 Zimmerer, Nr. 5 Straßenbauer, Nr. 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Nr. 7 Brunnenbauer, Nr. 9 Stukkateure der Anlage A der Handwerksordnung, Nr. 1 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Nr. 3 Estrichleger der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung sowie gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes folgende Ausbildungsberufe staatlich anerkannt:
- 1.
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die Ausbildungsberufe: - a)
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Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin, - b)
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Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin, - c)
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Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin;
- 2.
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die auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
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Maurer/Maurerin, - b)
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Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin, - c)
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Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin;
- 3.
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die auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
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Zimmerer/Zimmerin, - b)
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Stukkateur/Stukkateurin, - c)
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Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin, - d)
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Estrichleger/Estrichlegerin, - e)
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Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin;
- 4.
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die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
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Straßenbauer/Straßenbauerin, - b)
-
Brunnenbauer/Brunnenbauerin.
(2) Gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes werden darüber hinaus im Bereich der Industrie staatlich anerkannt:
- 1.
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der auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik; - 2.
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der auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin; - 3.
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die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
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Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin, - b)
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Kanalbauer/Kanalbauerin, - c)
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Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin, - d)
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Gleisbauer/Gleisbauerin.