Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
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Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, - 8.
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Durchführen von Messungen, - 9.
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Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen, - 10.
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Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen, - 11.
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Herstellen von Bohrungen, - 12.
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Herstellen von Pfählen und Ankersystemen, - 13.
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Herstellen von Baugruben- und Hangsicherungen, - 14.
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Durchführen von Injektionsarbeiten, - 15.
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Durchführen von Ramm-, Rüttel- und Vibrationsarbeiten, - 16.
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Herstellen von Schlitz- und Dichtwänden, - 17.
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.