Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
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Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, - 8.
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Herstellen von Bahnübergängen, - 9.
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Verlegen von Gleisen und Weichen, - 10.
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Instandhalten von Gleisen und Weichen, - 11.
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.