Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe, - 6.
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Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten, - 7.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 8.
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Techniken des Zeichnens, - 9.
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Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen, - 10.
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Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten, - 11.
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Bestandsaufnahme und Vermessung, - 12.
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Rechnergestütztes Zeichnen, - 13.
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Konstruieren von Bauteilen, - 14.
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Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung, - 15.
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Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen.