BBankG § 3 Aufgaben

Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.

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Zitiert von

Urteil vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14
30. Juli 2019
2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 30. Juli 2019