Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
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die vorbereitenden Untersuchungen, - 2.
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die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, - 3.
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die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung, - 4.
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die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist, - 5.
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die Erörterung der beabsichtigten Sanierung, - 6.
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die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans, - 7.
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einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.