Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde; hierzu gehören
- 1.
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die Bodenordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken, - 2.
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der Umzug von Bewohnern und Betrieben, - 3.
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die Freilegung von Grundstücken, - 4.
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die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sowie - 5.
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sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.