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BBesG Anlage VIII (zu § 61)

Bundesbesoldungsgesetz

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 414, S. 18)

Anwärtergrundbetrag
LaufbahnenGrundbetrag
(Monatsbetrag in Euro)
des einfachen Dienstes1 407,63des mittleren Dienstes1 473,37des gehobenen Dienstes1 744,22des höheren Dienstes2 624,08

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