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BBFVerfV Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1)

Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 346, S. 6)

[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle]Zeugnisüber die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeitnach § 50c Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41c Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung
[Unzutreffendes streichen]

Hiermit wird die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von
[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers]mit der für die Ausübung des Referenzberufs[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung]erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt.

[Ort, Datum, Unterschrift(en)]

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