Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
BBG 2009 § 1 Geltungsbereich
Bundesbeamtengesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.