BBG 2009 § 25 Benachteiligungsverbote

Bundesbeamtengesetz

Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von