für Spülzwecke
Balanced Salt Solution
(Alcon Pharma GmbH)
SPÜLLÖSUNG
(Alcon Pharma GmbH)
- a)
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das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - b)
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das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
-
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - b)
-
das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
-
der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
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vor diagnostischen Eingriffen, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
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in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation, zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen, röntgenologischen und gynäkologischen Untersuchungen sowie vor Rektoskopien
- a)
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bei Personen, die das vierte, aber noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und - b)
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bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
NaCl 0,9 %
Purisole SM verdünnt
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
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bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
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in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
vor diagnostischen Eingriffen, - c)
-
bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation, zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen, röntgenologischen und gynäkologischen Untersuchungen sowie vor Rektoskopien
- a)
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bei Personen, die das vierte, aber noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und - b)
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bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
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bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
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in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
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bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
Abführpulver
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose bei neurogener Darmlähmung, - b)
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bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
-
der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
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bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz,
- c)
-
bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
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in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
-
bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
-
der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz,
- c)
-
bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
-
in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
Läuse-Shampoo 10
- a)
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das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - b)
-
das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
bei phosphatbindender Medikation der chronischen Niereninsuffizienz, - c)
-
bei Opiat- oder Opioidtherapie und - d)
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in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
- a)
-
der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
-
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
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in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
aromafrei
Behandlung der Koprostase bei Personen, die das fünfte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben.
Fresenius Kabi
- a)
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das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - b)
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das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
Nissenkamm
- a)
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das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - b)
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das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
Inhalationslösung
- a)
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der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose oder neurogener Darmlähmung, - b)
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bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, - c)
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bei Opiat- sowie Opioidtherapie und - d)
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in der Terminalphase
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.
Spüllösung