BBiG 2005 § 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung

Berufsbildungsgesetz

Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von