Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Absatz 2 stehen einander gleich.
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BBiG 2005 § 102 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
Berufsbildungsgesetz
Referenzen
Zitiert von
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 148/17
13. März 2017
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18 B 148/17 | 13. März 2017 |
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Urteil vom Bundessozialgericht (11. Senat) - B 11 AL 7/10 R
30. November 2011
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B 11 AL 7/10 R | 30. November 2011 |