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BBiG 2005 § 102 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit

Berufsbildungsgesetz

Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Absatz 2 stehen einander gleich.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 148/17
13. März 2017
18 B 148/17 13. März 2017
Urteil vom Bundessozialgericht (11. Senat) - B 11 AL 7/10 R
30. November 2011
B 11 AL 7/10 R 30. November 2011