Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetz den nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 27, 30, 32, 33 und 70 auf zuständige Stellen zu übertragen.
BBiG 2005 § 105 Übertragung von Zuständigkeiten
Berufsbildungsgesetz
Referenzen
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