Der Bund errichtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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BBKG § 1 Errichtung des Bundesamtes
Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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