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BBodSchG § 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

(1) Altlasten und altlastverdächtige Flächen unterliegen, soweit erforderlich, der Überwachung durch die zuständige Behörde. Bei Altstandorten und Altablagerungen bleibt die Wirksamkeit von behördlichen Zulassungsentscheidungen sowie von nachträglichen Anordnungen durch die Anwendung dieses Gesetzes unberührt.

(2) Liegt eine Altlast vor, so kann die zuständige Behörde von den nach § 4 Abs. 3, 5 oder 6 Verpflichteten, soweit erforderlich, die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen, insbesondere Boden- und Wasseruntersuchungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb von Meßstellen verlangen. Die Ergebnisse der Eigenkontrollmaßnahmen sind aufzuzeichnen und fünf Jahre lang aufzubewahren. Die zuständige Behörde kann eine längerfristige Aufbewahrung anordnen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann Eigenkontrollmaßnahmen auch nach Durchführung von Dekontaminations-, Sicherungs- und Beschränkungsmaßnahmen anordnen. Sie kann verlangen, daß die Eigenkontrollmaßnahmen von einem Sachverständigen nach § 18 durchgeführt werden.

(3) Die Ergebnisse der Eigenkontrollmaßnahmen sind von den nach § 4 Abs. 3, 5 oder 6 Verpflichteten der zuständigen Behörde auf Verlangen mitzuteilen. Sie hat diese Aufzeichnungen und die Ergebnisse ihrer Überwachungsmaßnahmen fünf Jahre lang aufzubewahren.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 1303/19
14. Juli 2021
14 L 1303/19 14. Juli 2021
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 K 298.16
5. Juli 2018
10 K 298.16 5. Juli 2018
Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 3015/17
10. Januar 2018
9 L 3015/17 10. Januar 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 11/15
29. September 2016
I ZR 11/15 29. September 2016
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (4. Senat) - 4 L 48/13
22. April 2015
4 L 48/13 22. April 2015
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 47/13
22. April 2015
2 L 47/13 22. April 2015
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 8 U 83/12
19. Dezember 2014
8 U 83/12 19. Dezember 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Trier (6. Kammer) - 6 K 1786/13.TR
24. Juli 2014
6 K 1786/13.TR 24. Juli 2014
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 48/13
22. April 2014
2 L 48/13 22. April 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 4914/10
8. September 2011
17 K 4914/10 8. September 2011