Auf Grund des Artikels 3 Abs. 3 des Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 1995 vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1942) werden die mit Wirkung vom 1. Mai 1995 an geltenden Sätze der Mehrarbeitsvergütung nach der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte bekanntgemacht:
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BBVAnpG95Art3Abs3Bek (XXXX)
Bekanntmachung zu Artikel 3 Abs. 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1995
Referenzen
- § 4 Abs. 1 1x (nicht zugeordnet)
- § 4 Abs. 3 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.