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BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 8 (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 2 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1998 und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2415)

Anwärtergrundbetrag
Anwärterverheiratetenzuschlag

(Monatsbeträge in DM)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintrittGrundbetragVerheiratetenzuschlagvor Vollendung des 26. Lebensjahresnach Vollendung des 26. Lebensjahresnach § 62 Abs. 1nach § 62 Abs. 2A 1 bis A 4 ......1.1291.23629499A 5 bis A 8 ......1.3011.44634199A 9 bis A 11 .....1.3761.54339499A 12 .............1.5771.75541599A 13 .............1.6221.80942899A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 .........1.6691.86844499

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