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BDSG 1990 § 31 Besondere Zweckbindung
Bundesdatenschutzgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund)) - OVG 62 PV 8.12
14. Februar 2013
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OVG 62 PV 8.12 | 14. Februar 2013 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Fachsenat für Personalvertretungssachen) - OVG 60 PV 10.10
2. März 2011
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OVG 60 PV 10.10 | 2. März 2011 |