Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag
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bis zum 31. Dezember 2012 über die Auswirkungen der §§ 30a und 42a, - 2.
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bis zum 31. Dezember 2014 über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 28 und 29.
Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag
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