Sofern Verfahren automatisierter Verarbeitungen meldepflichtig sind, sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
-
Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, - 2.
-
Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, - 3.
-
Anschrift der verantwortlichen Stelle, - 4.
-
Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, - 5.
-
eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, - 6.
-
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, - 7.
-
Regelfristen für die Löschung der Daten, - 8.
-
eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten, - 9.
-
eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.