Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BDSG 2018 § 11 Ernennung und Amtszeit

Bundesdatenschutzgesetz

(1) Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die oder der Gewählte ist von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten zu ernennen. Die oder der Bundesbeauftragte muss bei ihrer oder seiner Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben. Sie oder er muss über die für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Insbesondere muss die oder der Bundesbeauftragte über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse des Datenschutzrechts verfügen und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben.

(2) Die oder der Bundesbeauftragte leistet vor der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. “ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

(3) Die Amtszeit der oder des Bundesbeauftragten beträgt fünf Jahre. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (6. Kammer) - 6 K 549/21.WI
27. September 2021
6 K 549/21.WI 27. September 2021
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (9. Senat) - L 9 KR 54/16 KL
27. März 2019
L 9 KR 54/16 KL 27. März 2019
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (11. Zivilsenat) - 11 U 114/17
12. Februar 2019
11 U 114/17 12. Februar 2019
Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 49/17
2. Juli 2018
AnwZ (Brfg) 49/17 2. Juli 2018
Urteil vom Europäischer Gerichtshof - C-210/16
5. Juni 2018
C-210/16 5. Juni 2018
Urteil vom Landgericht Bonn - 2 O 202/17
14. März 2018
2 O 202/17 14. März 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3. Zivilsenat) - 3 U 141/15
14. Dezember 2017
3 U 141/15 14. Dezember 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Zivilsenat) - IV AR (VZ) 3/16
21. Juni 2017
IV AR (VZ) 3/16 21. Juni 2017
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 2 S 1826/16
10. Mai 2017
2 S 1826/16 10. Mai 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (4. Zivilsenat) - IV ZR 292/14
13. Juli 2016
IV ZR 292/14 13. Juli 2016