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BeamtStG § 30 Einstweiliger Ruhestand

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Die Bestimmung der Ämter nach Satz 1 ist dem Landesrecht vorbehalten.

(2) Beamtinnen und Beamte, die auf Probe ernannt sind und ein Amt im Sinne des Absatzes 1 bekleiden, können jederzeit entlassen werden.

(3) Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften über den Ruhestand. § 29 Abs. 2 und 6 gilt entsprechend. Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auch bei einem anderen Dienstherrn, wenn den Beamtinnen oder Beamten ein Amt verliehen wird, das derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehört wie das frühere Amt und mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist.

(4) Erreichen Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, die gesetzliche Altersgrenze, gelten sie mit diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Koblenz (5. Kammer) - 5 L 1299/25.KO
16. Dezember 2025
5 L 1299/25.KO 16. Dezember 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Senat) - 10 B 1/24
10. April 2025
10 B 1/24 10. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (3. Kammer) - 3 L 1561/24.WI
13. Dezember 2024
3 L 1561/24.WI 13. Dezember 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - OVG 4 N 47/22
20. August 2024
OVG 4 N 47/22 20. August 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (3. Senat) - 3 A 10684/23.OVG
5. Juni 2024
3 A 10684/23.OVG 5. Juni 2024
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 5 ME 44/23
5. Juli 2023
5 ME 44/23 5. Juli 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 5 E 23.1206
12. Mai 2023
M 5 E 23.1206 12. Mai 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover - 2 B 2381/23
3. Mai 2023
2 B 2381/23 3. Mai 2023
Beschluss vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen - P.St. 2895
26. April 2023
P.St. 2895 26. April 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 13L DK 22.3388
20. Dezember 2022
M 13L DK 22.3388 20. Dezember 2022