Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BeamtVG § 46a (weggefallen)

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes

Dieser Paragraph ist weggefallen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 3037/08
4. April 2011
1 A 3037/08 4. April 2011
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1867/02
3. Februar 2004
6 A 1867/02 3. Februar 2004