Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BeamtVG (XXXX) §§ 73 bis 76 (weggefallen)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Dieser Paragraph ist weggefallen.
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.