Elterngeld und Betreuungsgeld werden im Laufe des Monats gezahlt, für den sie bestimmt sind.
BEEG § 6 Auszahlung
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Referenzen
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Elterngeld und Betreuungsgeld werden im Laufe des Monats gezahlt, für den sie bestimmt sind.
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