Die errechneten und die auszuzahlenden Beträge der Kapitalentschädigung und der Rente sind auf volle Deutsche Mark, ab dem 1. Januar 2002 auf volle Euro aufzurunden.
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BEGDV 3 § 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
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