Fundstelle: BGBl. I 1983, 118 bis 119)
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BEGDV 3 Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.