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BEGTPG § 11 Amtsblatt

Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur wird elektronisch veröffentlicht. Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur dauerhaft und kostenfrei zugänglich gemacht.

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