Der Beirat hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben.
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BEGTPG § 7 Aufgaben des Beirates
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 82/23
9. September 2025
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EnVR 82/23 | 9. September 2025 |