BelWertV § 28 Inkrafttreten

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von