BergtechAusbV § 16 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Bohrtechnische Prozesse,
2.
Bohrtechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von