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BeschG Inhaltsübersicht

Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen§ 1Zweck, Anwendungsbereich§ 2Beschusstechnische Begriffe Abschnitt 2Prüfung und Zulassung§ 3Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller§ 4Ausnahmen von der Beschusspflicht§ 5Beschussprüfung§ 6Prüfzeichen§ 7Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition§ 8Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen§ 8aPrüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung§ 9Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen§ 10Zulassung von pyrotechnischer Munition§ 11Zulassung sonstiger Munition§ 12Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände§ 13Ausnahmen in Einzelfällen§ 14Ermächtigungen Abschnitt 3Sonstige beschussrechtliche Vorschriften§ 15Beschussrat§ 16(weggefallen)§ 17Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung§ 18Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen§ 19Rücknahme und Widerruf§ 20Zuständigkeiten§ 21Bußgeldvorschriften Abschnitt 4Übergangsvorschriften§ 22Übergangsvorschriften

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