Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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betriebliche und technische Kommunikation, - 6.
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Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse, - 7.
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Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen, - 8.
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Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln, - 9.
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Erfassen von Meßwerten, - 10.
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Warten von Betriebsmitteln, - 11.
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Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen, - 12.
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Regeln von Produktionsprozessen, - 13.
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Umgang mit Betriebs- und Gefahrenstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen, - 14.
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Qualitätsmanagement, - 15.
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Trägerwerkstoffe, - 16.
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Beschichtungsstoffe, - 17.
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Anwenden von Applikationsverfahren, - 18.
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Erfassen und Dokumentieren von Meßwerten, - 19.
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Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen, - 20.
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Nachbehandeln von Beschichtungen, - 21.
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Optimieren des Gesamtprozesses, - 22.
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Verfahren der Umwelttechnik.