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BeschV 2013 § 12 Au-pair-Beschäftigungen

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

Die Zustimmung kann für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 27 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 6 S 23.181
15. März 2023
B 6 S 23.181 15. März 2023
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (6. Senat) - 6 B 1170/13
30. Juli 2013
6 B 1170/13 30. Juli 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (35. Kammer) - 35 K 421.11 V
25. Juli 2012
35 K 421.11 V 25. Juli 2012