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BetrPrämRegV 2014 § 1 Kürzung der Zahlungsansprüche

Verordnung zur Kürzung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014

(1) Jeder Zahlungsanspruch im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014 wird nach Maßgabe des Absatzes 2 gekürzt.

(2) Die Kürzung wird vorgenommen, indem der Wert jedes Zahlungsanspruches mit dem Faktor 0,8297 multipliziert wird.

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