(gegenstandslos)
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BetrVG § 131 (Berlin-Klausel)
Betriebsverfassungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.