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BetrVG § 41 Umlageverbot

Betriebsverfassungsgesetz

Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Berufungskammer) - 16 TaBV 201/18
11. März 2019
16 TaBV 201/18 11. März 2019
Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (23. Kammer) - 23 K 386/11.F.PV
28. März 2011
23 K 386/11.F.PV 28. März 2011
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (9. Kammer) - 9 TaBV 55/10
16. Dezember 2010
9 TaBV 55/10 16. Dezember 2010