BetrVGDV1WO § 41 Berechnung der Fristen

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)

Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von