Auf Grund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
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BetrVGDV1WO Eingangsformel
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Referenzen
- § 126 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.