Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BewG Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7)
Bewertungsgesetz
SondernutzungenBewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EURHopfenpro Ar13,75Spargelpro Ar12,69Sonstige land- und forstwirtschaftliche NutzungenBewertungsfaktor fürBezugseinheitin EURWasserflächenpro Ar 1,00Zuschläge für stehende GewässerWasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftab 1,00 kg bis 4,00 kg Fischertrag/Ar pro Ar 2,00Wasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 4,00 kg Fischertrag/Ar pro Ar 2,50Zuschläge für fließende GewässerTeichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftbis 500 Liter/Sekunde Durchfluss pro Liter/Sekunde12,50Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 500 Liter/Sekunde Durchfluss pro Liter/Sekunde15,00Saatzuchtpro ArAnlage 27Weihnachtsbaumkulturenpro Ar19,40Kurzumtriebsplantagenpro ArAnlage 27Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurdeWirtschaftsgebäudepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und UnlandBewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EURAbbaulandpro Ar 1,00Geringstlandpro Ar 0,38Unlandpro Ar 0,00