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BewG Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7)

Bewertungsgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2297)



SondernutzungenBewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EURHopfenpro Ar13,75Spargelpro Ar12,69Sonstige land- und forstwirtschaftliche NutzungenBewertungsfaktor fürBezugseinheitin EURWasserflächenpro Ar 1,00Zuschläge für stehende GewässerWasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaft
ab 1,00 kg bis 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar
 2,00
Wasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaft
über 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar
 2,50
Zuschläge für fließende GewässerTeichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftbis 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde
12,50
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde
15,00
Saatzuchtpro ArAnlage 27Weihnachtsbaumkulturenpro Ar19,40Kurzumtriebsplantagenpro ArAnlage 27Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurdeWirtschaftsgebäudepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und UnlandBewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EURAbbaulandpro Ar 1,00Geringstlandpro Ar 0,38Unlandpro Ar 0,00

Referenzen

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