Auf Grund des § 39 Abs. 1 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
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BewG§39DV 1 Eingangsformel
Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Referenzen
- § 39 Abs. 1 1x (nicht zugeordnet)
- § 123 Abs. 1 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.