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BewG§39DV 3 § 2

Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 851) auch im Land Berlin.

Referenzen

  • § 14 1x (nicht zugeordnet)

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Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.