In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Sachwertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu legen sind, ist nach den §§ 2 bis 4 zu verfahren.
BewG§90DV § 1
Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.